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    Mensch-Computer-Medien

    Studieninformationen

    Unterhaltung als Kulturbedürfnis kann als ein Grundbedürfnis des Menschen verstanden werden, was sich aufgrund wachsender globaler und individueller Unsicherheiten und Bedrohungen in den letzten Jahren eher noch verstärkt haben dürfte. Der Großteil des täglichen Medienkonsums der meisten Menschen entfällt auf die Nutzung unterhaltsamer Medien- und Kommunikationsangebote. Filme, Serien, Musik, aber auch Game- und Quizshows, Sport, Podcasts, Social-Media-Stories, Computerspiele und die omnipräsente Werbung stehen hier zumeist im Mittelpunkt. Selbst Informationen und Bildungsangebote wie Dokumentationen werden zunehmend unterhaltsam konzipiert und aufbereitet, um Reaktanz bei den Nutzer:innen abzubauen, den Zugang sowie die Verarbeitung zu erleichtern und positive Erlebensaspekte anzustoßen. Dahinter stehen Programmentwickler:innen, Konzeptioner:innen, Content-Manager:innen und Produzent:innen, die – wenn überhaupt – „irgendetwas mit Medien“ studiert haben. Das Ziel dieses Masterstudiengangs ist es daher, Absolvent:innen eines einschlägigen Bachelorstudiengangs für eine berufliche Laufbahn in diesem Bereich vertiefend und systematisch vorzubereiten.

    In diesem Studiengang werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die es den Absolvent:innen erlauben, unterhaltsame Medien- und Kommunikationsangebote zu analysieren, zu erklären, zu konzipieren, zu gestalten und erfolgreich auf dem Markt zu positionieren. Das Feld der medialen Entertainmentangebote wird dabei im oben beschriebenen Sinne umfassend verstanden und reicht von klassischen Romanen bis hin zu populären Internet-basierten Anwendungen und aktuellen interaktiven Entwicklungen (z.B. Virtual Reality).

    Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse zur Geschichte, Psychologie (Nutzung und Wirkung), Konzeption und Vermarktung von Entertainmentangeboten. Um die Handlungsfähigkeit bei zukünftigen Entwicklungen sicherzustellen, wird ferner Wert auf die Vermittlung einer weiterführenden sozialwissenschaftlichen Methodenkompetenz und von Forschungskompetenzen im Bereich der Unterhaltungsforschung gelegt. Die Studierenden werden dadurch nachhaltig in die Lage versetzt, die Nutzung und Wirkung von Entertainmentangeboten zu analysieren und zu optimieren.

    Die Qualifikationsziele des Studiengangs finden Sie hier:

    Das Berufsfeld der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs umfasst die Content/Programmplanung und -entwicklung (in Medienhäusern wie Fernseh- und Radiosendern, Verlagen, Onlineanbietern), die Konzeption, Gestaltung und Produktion (in Medienunternehmen, Werbeagenturen, Produktionsfirmen), die Beratung, Analyse und Evaluation (in Beratungsfirmen, Marktforschungsunternehmen, Agenturen, Aufsichtsinstitutionen wie den Landesmedienanstalten) sowie alle Bereiche der Kreativ- und Eventindustrie, in denen Entertainment eine Rolle spielt (z.B. Film- und Musikbranche). Ein weiteres, aber eher peripheres Tätigkeitsfeld besteht im Bereich akademischer Forschung und Lehre.

     

    Weitere Informationen zum Masterstudium Media Entertainment:

    Studienbeginn (Turnus) jeweils zum Wintersemester
    Zulassungsvoraussetzungen

    Ein Bachelorabschluss oder gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss in Medienkommunikation, Kommunikationswissenschaft oder einem vergleichbaren Studiengang (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

    Nachweis von erworbenen Kompetenzen in den Bereichen Kommunikationswissenschaft, Medienpsychologie, quantitative Methoden der Sozialwissenschaften (mind. 120 ECTS), davon mindestens:

    • 20 ECTS-Punkte aus dem Bereich der Quantitativen Methoden der Sozialwissenschaften (dazu zählt auch Statistik)
    • 15 ECTS-Punkte aus den Bereichen Rezeptions- und Wirkungsforschung oder Medienpsychologie
    • 30 ECTS-Punkte aus den Bereichen Grundlagen der Massenmedien, Grundlagen der Kommunikationswissenschaft, Mediengeschichte, Mediensysteme, Medienpraxis, Medienproduktion, Journalismus, Ökonomie der Medien, Onlinekommunikation, Werbung, Public Relations oder Strategische Kommunikation
    Eignungsverfahren

    Die Feststellung der Eignung für die Zuweisung eines Studienplatzes erfolgt über ein Eignungsverfahren

    Besonders qualifiziert sind Bewerber:innen, die entweder

    • einen einschlägigen Erstabschluss mit einer Endnote von 2,0 oder besser vorweisen können, oder
    • im Bereich der für das Masterstudium erforderlichen Kompetenzen (mindestens 120 ECTS) einen Durchschnitt von 2,0 oder besser erreicht haben.

    Ungeeignet sind Bewerber:innen mit Note 2,6 oder schlechter.

    Bewerber:innen, deren Eignung nicht abschließend festgestellt werden kann (Note von 2,1 bis 2,5) absolvieren eine schriftliche Hausarbeit zur Überprüfung der studiengangspezifischen Eignung.

    Regelstudienzeit 4 Semester
    Ausprägung 120-Punkte-Hauptfach
    Titel Master of Science (M.Sc.)
    Sprachkenntnisse
    • Deutsch: Niveau B2 erforderlich bei ausländischen Abschlüssen
    • Englisch: mindestens Niveau B2 dringend empfohlen