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    Regelungen zum Nachteilsausgleich

    An der Universität Würzburg gibt es mit der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (Link: https://www.uni-wuerzburg.de/chancengleichheit/kis/) eine zentrale Anlaufstelle. Dort gibt es über den Nachteilsausgleich hinaus viele Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten im Studium.

    Der Nachteilsausgleich beginnt bereits bei der Zulassung zum Studium mit den Härtefallregelungen. Für Härtefälle werden 2% der Studienplätze des Studienganges vorgehalten. Informieren Sie sich über die Form der Antragstellung auch im Merkblatt der Studierendenkanzlei zum Härtefallantrag. Weitere Informationen zur Verbesserung der Durchschnittsnote bei der Bewerbung um einen Studienplatz finden Sie hier (Link: https://www.sonderpaedagogik.uni-wuerzburg.de/fileadmin/06040000/Nachteilsausgleich_Verbesserung_der_Durchschnittsnote.pdf).

    Für den Nachteilsausgleich in Prüfungen gibt es von der KIS eine Website (Link: https://www.uni-wuerzburg.de/chancengleichheit/kis/nachteilsausgleich/) mit weiterführenden Informationen und einem Formular für die Antragsstellung. Hier finden Sie auch Informationen zum Nachteilsausgleich bei diagnostizierter Legasthenie und Dyskalkulie.

    Auch an der Fakultät für Humanwissenschaften gibt es einen Fakultätsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Die KIS führt eine Übersicht über die Fakultätsbeauftragten (Link: https://www.uni-wuerzburg.de/chancengleichheit/kis/fakultaetsbeauftragte) der Universität Würzburg.