Intern
Medienpsychologie

Richtlinien: Presserat hält an Praxis zur Herkunftsnennung von Straftätern fest

14.03.2016

Wann sollen Journalisten die Nationalität von Straftätern nennen und wann nicht? Der Deutsche Presserat stand hier bislang für relativ große Zurückhaltung - und bleibt dabei.

Medien sollen auch künftig nur dann Religion oder Nationalität von Straftätern nennen, wenn es einen "begründeten Sachbezug" zur Tat gibt. Der Deutsche Presserat lehnte es ab, die entsprechende Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern. Die Zurückhaltung in dieser Frage soll die Diskriminierung von Minderheitenhttp://www.spiegel.de/thema/minderheitendiskriminierung/ verhindern.

Der Presserat hatte zunächst mit mehreren Experten über die Richtlinie diskutiert, darunter Peter Pauls, Chefredakteur des "Kölner Stadtanzeigers", Sven Gösmann, Chefredakteur der Deutschen Presse-Agentur, dem Berliner Medienkritiker Stefan Niggemeier sowie dem Medienpsychologen Frank Schwab von der Universität Würzburg.

zum Artikel im Spiegel Online hier

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