Intern
Medienpsychologie

Neue Fassung im Pressekodex

23.03.2017

Prof. Dr. Schwab kommentiert in der Saarbrücker Zeitung die neu verfasste Diskriminierungsrichtlinie im Pressekodex.

Der Deutsche Presserat hat die Diskriminierungsrichtlinie im Pressekodex überarbeitet. In der neuen Fassung heißt es nun, dass die Zugehörigkeit von Straftätern oder Verdächtigen zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten in der Regel nicht erwähnt werden solle, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse.

Was diese Änderung im Pressekodex bedeutet, kommentiert Prof. Frank Schwab in einem Interview der Saarbrücker Zeitung.

 

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